Rechtsanwalt
Michael Winkler


Kosten

Kosten

Bei der Abrechnung der anwaltlichen Leistungen gibt es verschiedene Möglichkeiten. Welche angewandt wird, entscheide ich individuell in enger Absprache mit Ihnen in unserem ersten Beratungsgespräch.
Abrechnung auf Basis der gesetzlichen Gebühren:

Sofern zwischen Rechtsanwalt und Mandant keine schriftliche Vergütungsvereinbarung getroffen wird, erfolgt die Abrechnung des Honorars nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Die Höhe der Kosten hängt vom Streitwert und von der genauen Tätigkeit des Anwalts ab. Einzelne Gebühren entstehen insbesondere bei Beratung, außergerichtlicher Vertretung und gerichtlicher Vertretung.

Abrechnung auf Basis einer Vergütungsvereinbarung:

Eine Vergütungsvereinbarung wird üblicherweise auf Basis eines Zeit- oder Pauschalhonorars getroffen. Im Fall des Zeithonorars berechne ich einen mit Ihnen individuell festgelegten Stundensatz pro geleisteter Anwaltsstunde. Sie erhalten von mir eine detaillierte Zeiterfassung sowie gegebenenfalls Abschlagsrechnungen, aus denen hervorgeht, wann welche Leistung erbracht wurden. Ein Pauschalhonorar, wie z.B. bei der Erstellung eines Testaments, kann immer dann vereinbart werden, wenn von Beginn des Beratungs- und Vertretungsverhältnisses an klar und absehbar ist, welche Tätigkeiten ich für Sie übernehmen soll und somit der Rahmen verbindlich festgelegt wurde.

Erstberatung:

Eine rechtliche Erstberatung ist gesetzlich festgelegt und kostet für Verbraucher maximal € 190 ,– zuzüglich Post- bzw. Telekommunikationspauschale und Mehrwertsteuer. Die Erstberatung ist eine einmalige pauschale, überschlägige mündliche Beratung, die meistens nicht länger als 45 Minuten geht. Dabei erhalten Mandanten eine rechtliche und taktische Einschätzung ihrer Rechtssituation mit entsprechender Handlungsempfehlung. Im Unterschied zu einem „normalen“ Beratungsgespräch lassen sich nicht alle Fragestellungen und Sachverhalte juristisch beleuchten. Sollte eine Erstberatung telefonisch erfolgen, so ist auch diese kostenpflichtig und muss vergütet werden. Sollte ich für Sie nach erfolgter Beratung in derselben Angelegenheit auch gerichtlich oder außergerichtlich tätig werden, entfallen die Gebühren für die Erstberatung nachträglich.

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